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Diese Verordnung wahrt die Grundrechte und Grundsätze, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt werden und Eingang in die Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten gefunden haben. Dementsprechend sollte diese Verordnung im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen, einschließlich derjenigen, die die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit und -pluralität betreffen, ausgelegt und angewandt werden. Bei der Ausübung der Mindestbefugnisse dieser Verordnung sollten die zuständigen Behörden für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den durch Grundrechte geschützten Interessen wie einem hohen Maß an Verbraucherschutz, der unternehmerischen Freiheit und der Informationsfreiheit sorgen.
Diese Verordnung steht insbesondere mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundrechten und Grundsätzen im Einklang und sollte…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“)…
Diese Verordnung berücksichtigt die Grundrechte und beachtet die Grundsätze, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und durch…
Diese Verordnung achtet die Grundrechte und trägt den Grundsätzen Rechnung, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt werden,…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Diese Verordnung steht in Einklang mit den Grundrechten und den Grundsätzen, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.