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Um die Inanspruchnahme des EFSI in weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen zu erhöhen, sollten die allgemeinen Ziele, für die im Rahmen des EFSI Unterstützung gewährt werden kann, erweitert werden. Entsprechende Vorhaben wären nach wie vor durch den Investitionsausschuss zu prüfen; sie müssen denselben Förderkriterien für die Inanspruchnahme der durch die Verordnung (EU) 2015/1017 errichteten Garantie (im Folgenden „EU-Garantie“) einschließlich des Grundsatzes der Zusätzlichkeit unterliegen. Da es in Bezug auf die Größe der Vorhaben, die für eine Förderung durch den EFSI in Frage kommen, keine Einschränkungen geben sollte, sollten Projektträger bei kleineren Vorhaben nicht davon abgehalten werden, einen Antrag auf Finanzierung aus EFSI-Mitteln zu stellen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die technische Hilfe zu stärken und den EFSI in weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen bekannter zu machen.
Die Größe der Vorhaben, die für eine Förderung durch den EFSI für durch die EIB oder den EIF über Finanzintermediäre durchgeführte Geschäfte infrage kommen, ist…
Die EU-Garantie wird für EIB-Finanzierungen und -Investitionen gewährt, die von dem Investitionsausschuss genehmigt wurden, oder für Finanzmittel oder…
In Fällen, in denen die Verwirklichung eines durchführbaren Vorhabens durch angespannte Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten verhindert würde oder in denen…
Der EFSI sollte eine Zusätzlichkeit dadurch gewährleisten, dass er dazu beiträgt, Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen auszugleichen, und…
Der EFSI sollte laufende regionale, nationale oder auf Unionsebene angesiedelte Programme, aber auch die bestehenden EIB-Geschäfte und -Tätigkeiten ergänzen und…
Um die Sichtbarkeit der EU-Garantie zu steigern, sollten die EIB und der EIF sicherstellen, dass die Endbegünstigten, und unter anderem auch KMU, Kenntnis von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.