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In Fällen, in denen die Verwirklichung eines durchführbaren Vorhabens durch angespannte Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten verhindert würde oder in denen es notwendig ist, die Einrichtung von Investitionsplattformen oder die Finanzierung von Vorhaben in Branchen oder Bereichen mit eklatantem Marktversagen oder suboptimaler Investitionssituation zu fördern, sollten die EIB und die Kommission im Interesse einer besseren Abwicklung des Vorhabens Änderungen vornehmen, insbesondere was die Vergütung der EU-Garantie betrifft, um zu einer Senkung der Kosten für die Finanzierung des Vorhabens beizutragen, die der Begünstigte der EIB-Finanzierung im Rahmen des EFSI trägt. Erforderlichenfalls sollten ähnliche Anstrengungen unternommen werden, damit untergeordnete Vorhaben durch den EFSI unterstützt werden. Wenn die Kosten der EFSI-Finanzierung untergeordneter Vorhaben durch die Nutzung der Dienste lokaler oder regionaler Intermediäre gesenkt werden können, sollte diese Option ebenfalls in Erwägung gezogen werden.
Die Größe der Vorhaben, die für eine Förderung durch den EFSI für durch die EIB oder den EIF über Finanzintermediäre durchgeführte Geschäfte infrage kommen, ist…
der Verfahren, um unbeschadet des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 5 über die Satzung der Europäischen Investitionsbank und der darin enthaltenen…
Um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die finanzielle Tragfähigkeit des EFSI zu wahren, sollten die Bemühungen, die darauf gerichtet sind, die…
Der EFSI sollte eine Zusätzlichkeit dadurch gewährleisten, dass er dazu beiträgt, Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen auszugleichen, und…
Folgende Ziffer wird angefügt: „v) der Verfahren, um unbeschadet des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 5 über die Satzung der Europäischen…
Um die Inanspruchnahme des EFSI in weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen zu erhöhen, sollten die allgemeinen Ziele, für die im Rahmen des EFSI…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.