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Die Genehmigungsbehörde erteilt die Lizenz, wenn der Fahrzeughersteller einen Antrag gemäß Artikel 6 stellt und nachweist, dass er die in Anhang II enthaltenen Anforderungen in Bezug auf den betreffenden Anwendungsfall erfüllt.
Die Lizenz wird gemäß dem Muster des Beschreibungsbogens in Anhang II Anlage 2 ausgestellt.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit AbonnementBei Erteilung einer EG-Typgenehmigung nach den Absätzen 1 und 1a stellt die Genehmigungsbehörde einen EG-Typgenehmigungsbogen gemäß dem Muster in Anhang I…
Bei Erteilung einer EG-Typgenehmigung nach Absatz 1 stellt die Genehmigungsbehörde einen EG-Typgenehmigungsbogen gemäß dem Muster in Anhang I Anlage 4 aus.
Bei Erteilung einer EG-Typgenehmigung nach den Absätzen 1 und 1a stellt die Genehmigungsbehörde einen EG-Typgenehmigungsbogen gemäß dem Muster in Anhang I…
Bei Erteilung einer EG-Typgenehmigung nach den Absätzen 1 und 1a stellt die Genehmigungsbehörde einen EG-Typgenehmigungsbogen gemäß dem Muster in Anhang I…
Der Antrag auf EG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich der Emissionen aus seiner Klimaanlage ist vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten bei der…
Der Fahrzeughersteller beantragt die Erweiterung der Lizenz gemäß Artikel 6 Absätze 1, 2 und 3.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.