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Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Regulierungsstandards anzunehmen, die von der EBA ausgearbeitet wurden und Folgendes regeln: was stellt eine angemessen konservative Methode für die Berechnung des Betrags des nicht in Anspruch genommenen Teils der Barkreditfazilitäten im Zusammenhang mit der Berechnung des Risikopositionswerts der Verbriefung dar und die weitere Präzisierung der Bedingungen, nach denen die Institute Kirb für den Pool der zugrunde liegenden Risikopositionen der Verbriefungen im Falle von angekauften Forderungen berechnen können. Die Kommission sollte diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards im Wege delegierter Rechtsakte im Sinne des Artikels 290 AEUV und gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 annehmen.
Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um das Konzept der Risikopositionen mit Ausfallrisiko, die absolut gesehen bedeutend sind in…
Die technischen Regulierungsstandards, die die EBA in Bezug auf die Genehmigung und den Erwerb bedeutender Beteiligungen an Kreditinstituten, den…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Regulierungsstandards zu erlassen, die von der ESMA und der EBA ausgearbeitet wurden und…
Um in Fällen, in denen die entsprechenden institutsinternen Risikomesssysteme nicht zufriedenstellend sind, die Berechnung des Zinsänderungsrisikos bei…
Zur Festlegung der Anforderungen in Bezug auf den Risikoselbstbehalt sowie zur weiteren Klärung der Homogenitätskriterien und der als homogen geltenden…
Technische Standards sollten eine kohärente Harmonisierung der in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 niedergelegten Anforderungen sicherstellen. Da die EBA über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.