Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die zugrunde liegenden Risikopositionen sollten weder ausgefallene Risikopositionen noch Risikopositionen gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern, die sich nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebers in bestimmten Situationen beeinträchtigter Bonität befinden (etwa Schuldner, die für zahlungsunfähig erklärt wurden), umfassen. Der Standard „nach bestem Wissen“ sollte auf Grundlage der von Schuldnern zur Originierung der Risikopositionen erhaltenen Informationen, der Informationen, die der Originator während der Verwaltung der Risikopositionen oder während seines Risikomanagementverfahrens erhalten hat, oder der Informationen, die dem Originator von einem Dritten gemeldet wurden, als erfüllt gelten. Bei notleidenden Risikopositionen, die in der Folge umstrukturiert wurden, sollte mit Umsicht vorgegangen werden. Die Aufnahme Letzterer in den Pool zugrunde liegender Risikopositionen sollte allerdings nicht ausgeschlossen werden, wenn sie seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben sollte, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen haben. In solchen Fällen sollte eine angemessene Offenlegung volle Transparenz gewährleisten.
Für keinen der Schuldner liegt nach bestem Wissen des Originators zum Zeitpunkt der Aufnahme der zugrunde liegenden Risikoposition in das verbriefte Portfolio…
Die Vergabestandards, nach denen zugrunde liegende Risikopositionen originiert werden, sowie wesentliche Änderungen gegenüber früheren Vergabestandards werden…
Die zugrunde liegenden Risikopositionen werden nach der Auswahl unverzüglich auf die Verbriefungszweckgesellschaft übertragen und umfassen zum Zeitpunkt der…
Die zugrunde liegenden Risikopositionen werden im ordentlichen Geschäftsgang des Originators oder des ursprünglichen Kreditgebers nach Vergabestandards…
Originatoren, Sponsoren und ursprüngliche Kreditgeber müssen bei Risikopositionen, die verbrieft werden sollen, dieselben soliden und klar definierten…
Um sicherzustellen, dass die Anleger die gebührenden Sorgfaltspflichten wahrnehmen, und um die Bewertung der zugrunde liegenden Risiken zu erleichtern, ist es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.