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Die vom Verkäufer auf die Verbriefungszweckgesellschaft übertragenen Risikopositionen sollten im Voraus festgelegte und klar definierte Anerkennungskriterien erfüllen, die im Hinblick auf diese Risikopositionen keine aktive Portfolioverwaltung mit Ermessensspielraum ermöglichen. Eine Substitution von Risikopositionen, die nicht mit den Zusicherungen und Gewährleistungen im Einklang stehen, sollte grundsätzlich nicht als aktive Portfolioverwaltung angesehen werden.
Die vom Verkäufer auf die Verbriefungszweckgesellschaft übertragenen oder an sie abgetretenen Risikopositionen müssen im Voraus festgelegte, eindeutige und…
Die vom Verkäufer auf die Verbriefungszweckgesellschaft übertragenen bzw. an sie abgetretenen zugrunde liegenden Risikopositionen müssen im Voraus festgelegte,…
Zugrunde liegende Risikopositionen müssen im Voraus festgelegte, eindeutige und dokumentierte Anerkennungskriterien erfüllen, die im Hinblick auf diese…
ein Programm forderungsgedeckter Geldmarktpapiere oder eine andere Verbriefung auflegt, bei der Risikopositionen Dritter angekauft werden und die tägliche…
Es ist angebracht, die wichtigsten Begriffe auf dem Gebiet der Verbriefung entsprechend den bestehenden Begriffsbestimmungen in der sektorspezifischen…
Originatoren, Sponsoren und ursprüngliche Kreditgeber sollten bei Risikopositionen, die verbrieft werden sollen, dieselben soliden und klar definierten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.