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Gedeckte Schuldverschreibungen und Verbriefungen sind in einem gewissen Umfang substituierbar. Um die Möglichkeit von Verzerrungen oder Arbitrage zwischen der Verwendung von Verbriefungen und gedeckten Schuldverschreibungen wegen einer unterschiedlichen Behandlung von OTC-Derivatekontrakten, je nachdem ob sie von Emittenten gedeckter Schuldverschreibungen oder von Verbriefungszweckgesellschaften eingegangen wurden, auszuschließen, sollte auch die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 dahingehend geändert werden, dass bei Derivaten, die mit gedeckten Schuldverschreibungen zusammenhängen und Derivaten, die mit Verbriefungen zusammenhängen, hinsichtlich der Clearingpflicht und der Einschussanforderungen für nicht zentral geclearte Derivate eine übereinstimmende Behandlung gewährleistet ist.
Absatz 1 des vorliegenden Artikels gilt nicht für OTC-Derivatekontrakte, die von Emittenten gedeckter Schuldverschreibungen im Zusammenhang mit einer gedeckten…
Was die Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 anbelangt, so sollten von Verbriefungszweckgesellschaften geschlossene…
Artikel 11 Absatz 15 erhält folgende Fassung: Höhe und Art der erforderlichen Sicherheiten in Bezug auf OTC-Derivatekontrakte, die von Emittenten gedeckter…
In der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die Kriterien festgelegt, anhand deren zu bestimmen ist, welche OTC-Derivate einer Clearingpflicht unterliegen…
Die Anforderung, bestimmte vor dem Inkrafttreten der Clearingpflicht geschlossene OTC-Derivatekontrakte zu clearen, führt zu Rechtsunsicherheit und praktischen…
Die neuen einheitlichen Vorschriften der vorliegenden Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und bestimmten OTC-Derivaten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.