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Ein Sponsor sollte zwar Aufgaben an einen Forderungsverwalter übertragen können, sollte aber weiterhin für das Risikomanagement verantwortlich bleiben. Insbesondere sollte der Sponsor die Anforderung in Bezug auf den Risikoselbstbehalt nicht auf seinen Forderungsverwalter übertragen. Der Forderungsverwalter sollte ein regulierter Vermögensverwalter wie etwa eine Verwaltungsgesellschaft für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), ein Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) oder ein in der Richtlinie2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genanntes Unternehmen (MiFID-Unternehmen) sein.
Ein qualifizierter Risikokapitalfonds sollte von einem intern oder extern bestellten Verwalter verwaltet werden können. Wird ein qualifizierter…
Beabsichtigt ein Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds, Funktionen einem Dritten zu übertragen, so sollte dies nicht die Haftung des Verwalters…
Die Verwaltung von AIF sollte mindestens die Erbringung von Dienstleistungen zur Anlageverwaltung beinhalten. Ein einzelner AIFM, der gemäß dieser Richtlinie…
‚Vermögensverwalter‘ bezeichnet eine Wertpapierfirma gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 2014/65/EU, die Portfolioverwaltungsdienstleistungen für…
Ein qualifizierter Fonds für soziales Unternehmertum sollte von einem intern oder extern bestellten Verwalter verwaltet werden können. Wird ein qualifizierter…
Organismen für gemeinsame Anlagen können in der Union als OGAW, für deren Verwaltung eine nach der Richtlinie 2009/65/EG zugelassene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.