Erwägungsgrund 2 32017R0334
Auch die bulgarische, die deutsche und die estnische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 in der durch die Verordnung (EU) 2015/1088 geänderten Fassung enthalten einen Fehler, und zwar in Punkt 145.A.70(a) Nummer 6 von Anhang II (Teil 145), wo der Ausdruck „des Unterstützungspersonals“ ausgelassen wurde. Daher ist eine Berichtigung der bulgarischen, der deutschen und der estnischen Sprachfassung erforderlich. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.