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Bei der Entscheidung darüber, ob ein Hafendiensteanbieter die Anforderungen an einen guten Leumund erfüllt, sollte die zuständige Behörde oder das Leitungsorgan des Hafens prüfen, ob begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Hafendiensteanbieters bestehen, beispielsweise aufgrund von Verurteilungen oder Strafen wegen schwerwiegender Straftaten oder schweren Verstößen gegen geltendes Unionsrecht und nationales Recht.
den guten Leumund des Hafendiensteanbieters im Sinne des jeweils maßgebenden nationalen Rechts, unter Berücksichtigung aller begründeten Zweifel an der…
Zur Gewährleistung eines effizienten, sicheren und umweltverträglichen Hafenmanagements sollte das Leitungsorgan des Hafens oder die zuständige Behörde befugt…
Erbringt das Leitungsorgan eines Hafens oder die zuständige Behörde Hafendienste selbst oder durch eine von ihm/ihr unmittelbar oder mittelbar kontrollierte…
Es ist wichtig, dass alle Hafendiensteanbieter auf Ersuchen des Leitungsorgans des Hafens nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Dienste für eine…
Das Leitungsorgan eines Hafens oder die zuständige Behörde sollte entscheiden können, ob sie Hafendienste selbst erbringen oder einen internen Betreiber direkt…
Jede Begrenzung der Zahl der Hafendiensteanbieter sollte durch klare und objektive Gründe gerechtfertigt sein und keine unverhältnismäßigen Markthemmnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.