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Das Leitungsorgan des Hafens oder die zuständige Behörde sollte ihre Absicht, ein Auswahlverfahren für die Erbringung eines Hafendienstes durchzuführen, auch im Internet und gegebenenfalls im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen. Diese Veröffentlichung sollte Angaben zum Auswahlverfahren, der Frist für die Einreichung der Angebote, den relevanten Vergabekriterien sowie darüber machen, wie auf die einschlägigen Dokumente, die für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen benötigt werden, zugegriffen werden kann.
Das Verfahren zur Auswahl der Hafendiensteanbieter und sein Ergebnis sollten öffentlich bekannt gegeben werden, und es sollte nicht diskriminierend, transparent…
Sofern das Leitungsorgan des Hafens oder die zuständige Behörde eine Begrenzung der Anzahl der Hafendiensteanbieter beschließt, erfolgt dies nach einem allen…
In den in Absatz 1 genannten Fällen veröffentlicht das Leitungsorgan des Hafens oder die zuständige Behörde die Mindestanforderungen nach Absatz 2 und das…
Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ist eine Ausschreibung zu veröffentlichen, die es jedem Interessenten gestattet, sich zu bewerben.
Der Flugplatzunternehmer unterrichtet den Nutzerausschuß und den Betriebsrat des Flugplatzunternehmens über seine nach den Absätzen 1 und 2 getroffene…
Erbringt das Leitungsorgan eines Hafens oder die zuständige Behörde Hafendienste selbst oder durch eine von ihm/ihr unmittelbar oder mittelbar kontrollierte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.