Erwägungsgrund 6 32017R0352
Die Schaffung eines klaren Rahmens mit transparenten, fairen und nicht diskriminierenden Bestimmungen über die Finanzierung von Hafeninfrastrukturen und Hafendiensten und die Erhebung von Entgelten für diese spielt eine grundlegende Rolle dabei, sicherzustellen, dass die Geschäftsstrategie und die Investitionspläne des einzelnen Hafens gegebenenfalls die allgemeinen Rahmenbedingungen der nationalen Hafenpolitik den Wettbewerbsvorschriften voll entsprechen. Insbesondere ermöglicht die Transparenz der finanziellen Beziehungen eine faire und wirksame Kontrolle staatlicher Beihilfen und verhindert so Marktverzerrungen. Hierzu wurde die Kommission in den Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2014 aufgefordert, die Möglichkeit von Leitlinien für staatliche Beihilfen für Seehäfen zu prüfen, um einen fairen Wettbewerb und einen stabilen rechtlichen Rahmen für Investitionen in Häfen zu gewährleisten.