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Diese Verordnung sollte die zuständigen Behörden nicht daran hindern, einen Ausgleich für Tätigkeiten zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zu gewähren, sofern dabei die geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen eingehalten werden. Gelten gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, so ist es notwendig, die Einhaltung des Beschlusses 2012/21/EU der Kommission und der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission sowie die Beachtung der Mitteilung der Kommission vom 11. Januar 2012 mit dem Titel „Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen“ zu gewährleisten.
Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen können sich im Bereich des Personenlandverkehrs als erforderlich erweisen, damit die mit…
Schließlich sei darauf hingewiesen, dass diese Richtlinie das Recht der nationalen, regionalen und lokalen Behörden unberührt lässt, zur Verfolgung ihrer…
Zweck dieser Verordnung ist es, festzulegen, wie die zuständigen Behörden unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs…
Viele Personenlandverkehrsdienste, die im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse erforderlich sind, können derzeit nicht kommerziell betrieben werden. Die…
Nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission gelten Beihilfen bis zu einer bestimmten Obergrenze, die Unternehmen für die Erbringung einer…
Abweichend von Absatz 1 können gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zur Festsetzung von Höchsttarifen für alle Fahrgäste oder bestimmte Gruppen von Fahrgästen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.