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Diese Verordnung sollte die in den Mitgliedstaaten für Seehäfen geltende Eigentumsordnung unberührt lassen und unterschiedliche Hafenstrukturen in den Mitgliedstaaten zulassen.
Diese Verordnung sollte das Recht der Mitgliedstaaten unberührt lassen, gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Hafendiensten aufzuerlegen.
Mit dieser Verordnung wird kein bestimmtes Modell für die Verwaltung von Seehäfen vorgeschrieben, und sie berührt in keiner Weise die Zuständigkeit der…
Diese Verordnung sollte das Leitungsorgan eines Hafens oder die zuständige Behörde nicht bei der Aufstellung eines eigenen Gebührensystems einschränken, solange…
Die Mitgliedstaaten können diese Verordnung auch auf andere Seehäfen anwenden. Wenn die Mitgliedstaaten beschließen, diese Verordnung auch auf andere Seehäfen…
Etwaige gesetzliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten über strafrechtliche Sanktionen sollten von dieser Verordnung unberührt bleiben.
Unbeschadet der Wettbewerbsvorschriften der Union sollte diese Verordnung das Recht der Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen, gegebenenfalls die Erhebung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.