Erwägungsgrund 3 32017R0400
Am 27. Januar 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2339 (2017) angenommen, mit der die Benennungskriterien für das Einfrieren von Vermögenswerten geändert werden. Der Rat hat den Beschluss (GASP) 2017/412 zur Änderung des Beschlusses 2013/798/GASP angenommen, um die Resolution 2339 (2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen umzusetzen.