Art. 74 Abs. 4 Buchst. a 32024R1789VERORDNUNG (EU) 2024/1789 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Einzelheiten zu den zu veröffentlichenden Informationen zur Methode für die Festsetzung der regulierten Erlöse des Fernleitungsnetzbetreibers gemäß den Artikeln…
Art. 19 Abs. 1 32024R1789VERORDNUNG (EU) 2024/1789 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Ab dem 5. August 2025 stellt die zuständige Regulierungsbehörde sicher, dass die bei der Bestimmung der zulässigen Erlöse oder der Zielerlöse von…
Art. 5 Abs. 1 32017R0460Bewertung der Kostenzuweisung
Die nationale Regulierungsbehörde oder der Fernleitungsnetzbetreiber — je nach Entscheidung der nationalen Regulierungsbehörde — führt folgende Bewertungen…
Art. 3 Nr. 11 32017R0460Begriffsbestimmungen
„zulässige Erlöse“ bezeichnet die Summe der Erlöse aus Fernleitungsdienstleistungen und Systemdienstleistungen des Fernleitungsnetzbetreibers für einen…
Art. 17 Abs. 1 32017R0460Allgemeine Bestimmungen
Sofern und soweit der Fernleitungsnetzbetreiber in einem Regulierungssystem ohne Preisobergrenze tätig ist, gelten die folgenden Grundsätze: