Erwägungsgrund 19 32024R1789
Mit der vorliegenden Verordnung soll die Erzeugung von nachhaltigem Biomethan in der Union unterstützt werden. In der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „Implementing the Repower EU Action Plan: investment needs, hydrogen accelerator and achieving the bio-methane targets“ (Umsetzung des REPowerEU-Aktionsplans: Investitionsbedarf, Wasserstoff-Accelerator und Erreichen der Zielvorgaben für Biomethan), die der Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „REPowerEU-Plan“ (im Folgenden „REPowerEU-Plan“) beigefügt ist, schlug die Kommission vor, die Erzeugung von nachhaltigem Biomethan in der Union bis 2030 auf 35 Mrd. m3 jährlich zu steigern.