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Artikel 329 des am 26. Juni 2012 unterzeichneten Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (im Folgenden „Übereinkommen“) sieht die Möglichkeit des Beitritts anderer Mitgliedsländer der Andengemeinschaft zum Übereinkommen vor. Ecuador ist Mitgliedsland der Andengemeinschaft seit deren Gründung 1969.
Das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (im Folgenden das…
Am 26. Juni 2012 unterzeichnete die Union das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru…
Diese Verhandlungen sind abgeschlossen; das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru…
Die Union und Ecuador haben am 17. Juli 2014 die Verhandlungen über den Beitritt Ecuadors zum Übereinkommen abgeschlossen. Das Beitrittsprotokoll zum…
Diese Verhandlungen sind nunmehr abgeschlossen, und das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie…
Die Verhandlungen sind nunmehr abgeschlossen, und das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.