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Angesichts der Tatsache, dass Gemische, die als gefährlich eingestuft sind, auch nicht eingestufte Bestandteile enthalten können, die bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch (z. B. Verschlucken) dennoch schädliche Wirkungen haben können, sollten den benannten Stellen die Informationen über diese Bestandteile vorliegen, die sie benötigen, um vorbeugende und heilende Maßnahmen zu benennen.
Enthält ein Gemisch einen als gefährlich eingestuften Stoff entweder als Bestandteil oder in Form einer identifizierten Verunreinigung oder eines Zusatzstoffs,…
Damit sichergestellt ist, dass Informationen über gefährliche Stoffe vorliegen, wenn sie in Gemischen enthalten sind, die mindestens einen Stoff enthalten, der…
Als gefährlich eingestufte Stoffe und Gemische sollten ihrer Einstufung gemäß gekennzeichnet und verpackt werden, damit ein angemessener Schutz sichergestellt…
Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, benötigen die in Übereinstimmung mit Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 benannten Stellen…
Dabei muss festgelegt werden, welche Informationen bei der benannten Stelle einzureichen sind. Dazu zählen Informationen zur Bezeichnung des Gemischs und zur…
Damit eine angemessene Einstufung von Gemischen gewährleistet ist, sollten verfügbare Informationen über Synergismus- oder Antagonismuseffekte bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.