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Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien zu der Frage konsultiert, ob bestimmte Bestimmungsgrenzen angepasst werden müssen. Bei der Definition komplexer, aus mehreren Bestandteilen bestehender Rückstände, muss jeder der Bestandteile mit einer möglichst niedrigen technisch machbaren Bestimmungsgrenze analysiert werden. Wird ein RHG auf der Bestimmungsgrenze festgelegt, ist die Bestimmungsgrenze gleich der Summe der Bestimmungsgrenzen für sämtliche Bestandteile der Rückstandsdefinition. Da die Rückstandsdefinition für Bifenazat, Daminozid und Tolylfluanid sich aus einer Vielzahl von Bestandteilen zusammensetzt, gelangten die genannten Laboratorien zu dem Schluss, dass die in Höhe der Bestimmungsgrenze festgesetzten RHG (Summe der Bestimmungsgrenzen der Bestandteile) heraufgesetzt werden sollten, da für die Rückstandsdefinition alle Bestandteile auf einem technisch machbaren Niveau analysiert werden müssen.
Für Bifenazat wurden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (RHG) festgelegt. Für Daminozid und Tolylfluanid wurden in Anhang V…
Für Thiobencarb hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Tolylfluanid hat die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien für Pestizidrückstände zu den Analysemethoden konsultiert. Die Laboratorien gelangten zu dem Schluss, dass für…
Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien zu der Frage konsultiert, ob bestimmte Bestimmungsgrenzen angepasst werden müssen. Die Laboratorien kamen zu dem…
Bezüglich der Erzeugnisse, für die weder einschlägige Zulassungen noch Einfuhrtoleranzen auf Ebene der Europäischen Union gemeldet sind noch Codex-RHG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.