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Mit der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für amtliche Kontrollen geschaffen. Dieser Rechtsrahmen hat die Wirksamkeit der amtlichen Kontrollen deutlich verbessert, ebenso die Durchsetzung der Unionsrechtsvorschriften zur Lebensmittelkette, den Schutz vor Risiken für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und für das Tierwohl in der Union sowie den Schutz der Umwelt vor den Risiken, die von GVO und Pflanzenschutzmitteln ausgehen könnten. Er bildet außerdem eine solide Rechtsgrundlage für eine integrierte Vorgehensweise bei der Durchführung amtlicher Kontrollen entlang der Lebensmittelkette.
Mit der vorliegenden Verordnung sollte angestrebt werden, einen harmonisierten Unionsrahmen für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten entlang der…
Mit der Verordnung wird ein einziger Rechtsrahmen für die Durchführung amtlicher Kontrollen geschaffen, mit denen die Einhaltung der Unionsvorschriften zur…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt allgemeine Grundsätze für die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln fest. In bestimmten Fällen sind jedoch detailliertere…
Um den gesamten Rechtsrahmen zu straffen und zu vereinfachen und um gleichzeitig dem Ziel einer besseren Rechtsetzung näher zu kommen, sollten die geltenden…
Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.