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Es gibt aber auch eine Reihe von Bestimmungen in den Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette, deren Durchsetzung nicht oder nur teilweise von der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erfasst ist. So gibt es insbesondere besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates. Auch die Pflanzengesundheit wird zum großen Teil nicht von der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erfasst, wobei sich einige Bestimmungen über amtliche Kontrollen in der Richtlinie 2000/29/EG des Rates finden.
die Erfahrungen der zuständigen Behörden sowie Lebens- und Futtermittelunternehmer mit der Anwendung der Verfahren gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr.…
Mit der vorliegenden Verordnung sollte angestrebt werden, einen harmonisierten Unionsrahmen für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten entlang der…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für amtliche Kontrollen geschaffen. Dieser…
Die in der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthaltenen Bestimmungen zu den Anforderungen an die nachhaltige Verwendung von…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt allgemeine Grundsätze für die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln fest. In bestimmten Fällen sind jedoch detailliertere…
Mit der Verordnung wird ein einziger Rechtsrahmen für die Durchführung amtlicher Kontrollen geschaffen, mit denen die Einhaltung der Unionsvorschriften zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.