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Die grundlegenden Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelrechts der Union sind in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten. Zusätzlich zu diesen grundlegenden Bestimmungen existieren spezifischere Rechtsvorschriften über Lebens- und Futtermittel in Bereichen wie Tierernährung — einschließlich Fütterungsarzneimittel —, Lebens- und Futtermittelhygiene, Zoonosen, tierische Nebenprodukte, Rückstände von Tierarzneimitteln, Kontaminanten, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen, die Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen haben, Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln, Pflanzenschutzmittel, Zusatzstoffe in Lebens- und Futtermitteln, Vitamine, Mineralsalze, Spurenelemente und andere Zusatzstoffe, Lebensmittelkontaktmaterialien, Anforderungen an Qualität und Zusammensetzung, Trinkwasser, ionisierende Bestrahlung, neuartige Lebensmittel und GVO.
„Lebensmittel“: Lebensmittel im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG) 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung…
Die grundlegenden Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts sind in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 festgelegt.
Die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung enthält spezifische…
In die Gemeinschaft eingeführte Futtermittel müssen den allgemeinen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und den Einfuhrbedingungen der Verordnung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel…
Ein hohes Maß an Schutz für die Gesundheit von Mensch und Tier ist eines der grundlegenden Ziele des Lebensmittelrechts, wie es in der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.