Erwägungsgrund 2 32012R0649
Mit der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 wird das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel, (im Folgenden „Übereinkommen“), das am 24. Februar 2004 in Kraft getreten ist, umgesetzt und die Verordnung (EG) Nr. 304/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien ersetzt.