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Zwecks Entwicklung neuer Kontrollmethoden und -techniken für amtliche Kontrollen der Fleischproduktion sollte es den zuständigen Behörden gestattet sein, nationale Maßnahmen zu erlassen, um in ihrer Dauer und Tragweite begrenzte Pilotprojekte durchzuführen. Diese Maßnahmen sollten gewährleisten, dass die zuständigen Behörden überprüfen, ob die Unternehmer alle für die Fleischproduktion geltenden grundlegenden Bestimmungen, einschließlich der Anforderung, dass das Fleisch sicher und für den menschlichen Verzehr geeignet ist, einhalten. Um zu gewährleisten, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Auswirkungen dieser nationalen Maßnahmen vor ihrer Annahme zu bewerten und sich dazu zu äußern und somit die geeignetsten Maßnahmen treffen zu können, sollte die Kommission im Einklang mit den Artikeln 5 und 6 der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates und für die Zwecke dieser Artikel von diesen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt werden.
Unter Einhaltung der Ziele dieser Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, können die Mitgliedstaaten nationale…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung, unter anderem in Bezug auf die Bestimmungen über Audits, das Format von…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Schnelltests zuzulassen, die Anpassung des Alters vorzunehmen, das Toleranzniveau einzuführen, die…
Für die Durchführung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten, die darauf abzielen, etwaige Verstöße gegen Vorschriften, einschließlich Verstöße…
Um die korrekte Durchsetzung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden befugt sein, amtliche Kontrollen…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.