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Unter der Voraussetzung, dass ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen in der gesamten Lebensmittelkette sichergestellt ist und internationale Normen und Verpflichtungen eingehalten werden, sollten die Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine effiziente Organisation der amtlichen Kontrollen im Rahmen dieser Verordnung ermitteln können, welche Mitarbeiter am besten geeignet sind, diese Kontrollen durchzuführen. Allerdings sollten die Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen, in denen spezifische Fähigkeiten für ein fundiertes Ergebnis der amtlichen Kontrollen erforderlich sind, amtliche Tierärzte, amtliche Pflanzengesundheitsinspektoren und andere eigens benannte Personen einsetzen müssen. Dies sollte nicht die Möglichkeit der Mitgliedstaaten berühren, auch in Fällen, in denen dies nach dieser Verordnung nicht zwingend vorgeschrieben ist, amtliche Tierärzte (auch für amtliche Kontrollen von Geflügel und Hasentieren), Pflanzengesundheitsinspektoren oder andere eigens benannte Personen einzusetzen.
spezifische Mindestanforderungen an das Personal der zuständigen Behörden und den amtlichen Tierarzt sowie den amtlichen Fachassistenten, einschließlich…
Die Durchführung wirksamer und effizienter amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten und letztlich die Sicherheit und Gesundheit von Menschen,…
Für die Durchführung der amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der korrekten Anwendung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette und für die Durchführung der…
Mit der Verordnung wird ein einziger Rechtsrahmen für die Durchführung amtlicher Kontrollen geschaffen, mit denen die Einhaltung der Unionsvorschriften zur…
Aufgrund der Risiken für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen, für den Tierschutz oder für die Umwelt, die von bestimmten Tieren oder Waren…
Mit den Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette erhalten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zudem besondere Aufgaben zum Schutz der Gesundheit von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.