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Im Hinblick auf die Schlüssigkeit und Vollständigkeit des MNKP sollte jeder Mitgliedstaat eine zentrale Stelle benennen, die mit der Koordinierung der Ausarbeitung seines MNKP und der Erhebung, soweit erforderlich, der Informationen über die Durchführung, Überprüfung und Aktualisierung des Kontrollplans betraut ist.
Die Mitgliedstaaten benennen eine zentrale Stelle, die die Aufgabe hat,
Die MNKP enthalten für jeden betroffenen Bereich allgemeine Informationen über den Aufbau und die Organisation der amtlichen Kontrollsysteme in den betreffenden…
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission auf Verlangen die aktuellste Fassung ihres jeweiligen MNKP bereit.
Jeder Mitgliedstaat sollte einen mehrjährigen nationalen Kontrollplan (MNKP) aufstellen und regelmäßig aktualisieren müssen, der alle von Unionsvorschriften zur…
In jedem Mitgliedstaat sollte eine einzige Stelle für die innergemeinschaftliche Verbindung mit anderen zuständigen Behörden bestehen. Diese Stelle sollte auch…
Die Mitgliedstaaten sollten die Behörde bzw. die Behörden benennen, die für die Vorschläge für harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen zuständig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.