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Jeder Mitgliedstaat sollte einen mehrjährigen nationalen Kontrollplan (MNKP) aufstellen und regelmäßig aktualisieren müssen, der alle von Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette betroffenen Bereiche erfasst und Informationen über Struktur und Organisation seines Systems der amtlichen Kontrollen enthält. Durch diesen MNKP sollte jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass die amtlichen Kontrollen in seinem Hoheitsgebiet und in allen Abschnitten der Lebensmittelkette im Einklang mit dieser Verordnung risikobasiert und effizient durchgeführt werden. Durch vorherige angemessene Konsultationen mit den einschlägigen Akteuren vor Aufstellung der Pläne sollte ihre Zwecktauglichkeit sichergestellt werden.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die amtlichen Kontrollen gemäß dieser Verordnung von den zuständigen Behörden auf der Grundlage eines MNKP durchgeführt…
Die MNKP enthalten für jeden betroffenen Bereich allgemeine Informationen über den Aufbau und die Organisation der amtlichen Kontrollsysteme in den betreffenden…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die MNKP gemäß Artikel 109 Absatz 1 öffentlich zugänglich gemacht werden, mit Ausnahme der Teile, deren Offenlegung die…
Im Hinblick auf die Schlüssigkeit und Vollständigkeit des MNKP sollte jeder Mitgliedstaat eine zentrale Stelle benennen, die mit der Koordinierung der…
Jeder Mitgliedstaat sollte der Kommission jährlich einen Bericht mit Angaben zu den Kontrolltätigkeiten und der Durchführung des MNKP vorlegen müssen. Zur…
Die Mitgliedstaaten müssen einen allgemeinen Kontrollplan für jeden Zwölfmonatszeitraum auf der Grundlage einer Risikoanalyse ausarbeiten. Dieser Kontrollplan…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.