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Experten der Kommission sollten in den Mitgliedstaaten Kontrollen, einschließlich Audits, durchführen können, um die Anwendung der einschlägigen Unionsvorschriften und die Funktionsweise der nationalen Kontrollsysteme und der zuständigen Behörden zu überprüfen. Die Kontrollen der Kommission sollten auch dazu dienen, die Durchsetzungspraxis sowie Durchsetzungsprobleme, Notfälle und neue Entwicklungen in den Mitgliedstaaten zu untersuchen und Informationen darüber zu sammeln. Auf Ersuchen des betreffenden Mitgliedstaats sollten die Experten der Kommission auch an den von den zuständigen Behörden von Drittländern auf dem Gebiet des betreffenden Mitgliedstaats durchgeführten Kontrollen teilnehmen können; diese Kontrollen sollten in enger Zusammenarbeit zwischen dem betreffenden Mitgliedstaat und der Kommission organisiert werden.
Experten der Kommission führen in jedem Mitgliedstaat Kontrollen — einschließlich Audits — durch, um
Die Teilnahme von Experten der Kommission an den Kontrollen gemäß Absatz 1 dient insbesondere dazu,
Experten der Kommission können in Drittländern Kontrollen durchführen, um
leisten die notwendige Unterstützung, damit gewährleistet ist, dass die Experten der Kommission zu allen Räumlichkeiten, zum gesamten Gelände, zu allen Tieren…
Experten der Kommission führen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Kontrollen vor Ort durch, um sicherzustellen, dass diese…
Sachverständige der Kommission können in Zusammenarbeit mit den zuständigen amtlichen Stellen der Mitgliedstaaten, falls erforderlich, Überprüfungen an Ort und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.