Erwägungsgrund 30 32026R1392
Zur Erzeugung von FVG der Kategorie „qualifiziert“ sollte der Unternehmer die Bestandteile des Ausgangsmaterials, die im Kreuzungsplan verwendet werden, auf Einzelbaumebene aufgrund ihrer herausragenden Merkmale auswählen, z. B. hinsichtlich der Holzerzeugung oder der Anpassung an die örtlichen klimatischen und ökologischen Bedingungen. Die zuständige Behörde sollte die Zusammensetzung und den vorgeschlagenen Kreuzungsplan dieser Bestandteile, das Anlageschema, die Isolierungsbedingungen und den Standort dieses Ausgangsmaterials zulassen. Dies ist wichtig, um die Angleichung an die geltenden internationalen Standards gemäß dem OECD-System für forstliches Saat- und Pflanzgut zu erreichen und den bei der Anwendung der Richtlinie 1999/105/EG gesammelten Erfahrungen Rechnung zu tragen.