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Die Durchführung wirksamer und effizienter amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten und letztlich die Sicherheit und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie der Schutz der Umwelt hängen auch davon ab, dass den Kontrollbehörden Personal zur Verfügung steht, das gut geschult ist und angemessene Kenntnisse aller Aspekte besitzt, die für die vorschriftsmäßige Anwendung der Unionsvorschriften relevant sind. Die Kommission sollte geeignete und spezielle Schulungen anbieten, um eine einheitliche Vorgehensweise der zuständigen Behörden bei den amtlichen Kontrollen und anderen amtlichen Tätigkeiten zu fördern. Damit die Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette und die sonstigen Anforderungen in Drittländern besser bekannt werden, sollte sich dieses Schulungsangebot auch an das Personal der zuständigen Behörden in Drittländern richten. In letzterem Fall sollten die Schulungen auf die besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer ausgerichtet sein und sollten die Kontrollen und Durchsetzungsmaßnahmen dieser Länder zu unterstützen, damit sie den für die Einfuhr von Tieren und Waren in die Union geltenden Anforderungen genügen.
die Schulung des Personals der zuständigen Behörde des Drittlandes im Hinblick auf die Durchführung amtlicher Kontrollen;
Für die Durchführung der amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der korrekten Anwendung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette und für die Durchführung der…
Mit der Verordnung wird ein einziger Rechtsrahmen für die Durchführung amtlicher Kontrollen geschaffen, mit denen die Einhaltung der Unionsvorschriften zur…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten die amtlichen Kontrollen mit derselben Sorgfalt durchführen, unabhängig davon, ob die durchzusetzenden…
Die Überprüfung der Einhaltung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette durch amtliche Kontrollen ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass die Ziele…
Um die korrekte Durchsetzung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden befugt sein, amtliche Kontrollen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.