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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung, unter anderem in Bezug auf die Bestimmungen über Audits, das Format von Bescheinigungen und anderen Dokumenten, die Errichtung computergestützter Informationsmanagementsysteme, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmern und zuständigen Behörden sowie zwischen zuständigen Behörden, Zollbehörden und anderen Behörden, die Methoden für die Probenahme und für Laboranalysen, -tests und -diagnosen sowie deren Validierung und Auswertung, die Rückverfolgbarkeit, die Erstellung von Listen der zu kontrollierenden Tiere oder Waren sowie der Länder oder Gebiete, aus denen bestimmte Tiere und Waren in die Union ausgeführt werden dürfen, die Ankündigung von Sendungen, den Informationsaustausch, Grenzkontrollstellen, Absonderung und Quarantäne, die Genehmigung von Kontrollen der Drittländer vor der Ausfuhr, Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken oder zur Beendigung weitreichender schwerer Verstöße im Zusammenhang mit bestimmten Tieren oder Waren aus Drittländern oder Drittlandsgebieten, die Anerkennung von Drittländern oder Drittlandsgebieten, die Garantien geben können, die denen der Union gleichwertig sind, und den Entzug dieser Anerkennung sowie Schulungen und Austauschprogramme für das Personal der Mitgliedstaaten und die in Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vorgesehenen Notfallpläne für Lebens- und Futtermittel zur Durchführung des allgemeinen Plans für das Krisenmanagement, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
zu überprüfen, inwieweit das Kontrollsystem des Drittlandes in der Lage ist zu gewährleisten, dass die in die Union ausgeführten Tier- und Warensendungen den…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf die Benennung von Referenzlaboratorien der Europäischen Union…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung im Hinblick auf ein reibungsloses Funktionieren des computergestützten…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten die amtlichen Kontrollen mit derselben Sorgfalt durchführen, unabhängig davon, ob die durchzusetzenden…
Die Durchführung wirksamer und effizienter amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten und letztlich die Sicherheit und Gesundheit von Menschen,…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.