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Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes übertragen werden: das System für die Übermittlung der für die Durchführung und Überwachung der vorliegenden Verordnung erforderlichen Informationen; Einzelheiten der zu übermittelnden Informationen und Zeitpunkt, bis zu dem diese zu übermitteln sind; Erstellung des Verzeichnisses der nach Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 anerkannten Kontrollbehörden und Kontrollstellen sowie Änderung dieses Verzeichnisses.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Die…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.