Art. 1 32014R0274VERORDNUNG (EU) Nr. 274/2014 DER KOMMISSION vom 14. März 2014 zur Berichtigung der litauischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Betrifft ausschließlich die litauische Sprachfassung.
Art. 1 32011R0939VERORDNUNG (EU) Nr. 939/2011 DER KOMMISSION vom 23. September 2011 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Betrifft nur die litauische Sprachfassung.
Art. 1 32014R0185VERORDNUNG (EU) Nr. 185/2014 DER KOMMISSION vom 26. Februar 2014 zur Berichtigung der bulgarischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (Text von Bedeutung für den EWR)
Betrifft nur die bulgarische Sprachfassung.
Art. 1 32013R1152VERORDNUNG (EU) Nr. 1152/2013 DER KOMMISSION vom 19. November 2013 zur Berichtigung der ungarischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Betrifft nur die ungarische Sprachfassung.
Art. 1 Nr. 1 32017R0334VERORDNUNG (EU) 2017/334 DER KOMMISSION vom 27. Februar 2017 zur Berichtigung der bulgarischen, der deutschen, der estnischen und der niederländischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen (Text von Bedeutung für den EWR)
Betrifft nur die niederländische Sprachfassung.