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1. Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild: 2. Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung sind die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen einzuhalten. 3. Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein: die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Von der Mindesthöhe kann bei kleinen Produkten abgewichen werden.
1. Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild: 2. Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung sind die sich aus…
Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild: Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die hier…
(gemäß Artikel 5 Absatz 2) Die CE-Kennzeichnung muss mindestens 5 mm hoch sein. Bei der Vergrößerung oder Verkleinerung der CE-Kennzeichnung müssen die im…
Die Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen annähernd gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 Millimeter. Bei kleinen Maschinen kann diese Mindesthöhe…
Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild: Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung je nach der…
Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ und muss die in Anhang III der Richtlinie 2009/125/EG festgelegte Gestalt und Mindestgröße haben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.