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Da Untersuchungen auf Dioxine, dioxinähnliche PCB und nicht dioxinähnliche PCB meist zusammen durchgeführt werden, sollten die in Anhang V Teil B Kapitel III Nummer 3.3 der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Leistungskriterien für nicht dioxinähnliche PCB an die Leistungskriterien für Dioxine und dioxinähnliche PCB angeglichen werden. Dies bedeutet eine Vereinfachung, ohne dass in der Praxis wesentliche Veränderungen vorzunehmen sind, da bei nicht dioxinähnlichen PCB die relative Intensität der Qualifizier-Ionen gegenüber den Zielionen > 50 % ist.
Da die Untersuchungen für Dioxine, dioxinähnliche PCB und nicht dioxinähnliche PCB in den meisten Fällen gleichzeitig durchgeführt werden, sollten die…
Die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung gelten nur für die Probenahme und Analyse von Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB zur…
In der Verordnung (EU) Nr. 589/2014 der Kommission werden spezifische Bestimmungen bezüglich der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die Kontrolle der…
Die Änderung der Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB und die Festlegung von Höchstgehalten für nicht dioxinähnliche PCB in der Richtlinie…
Das EU-Referenzlaboratorium für Dioxine und PCB in Lebens- und Futtermitteln wies nach, dass die Untersuchungsergebnisse für Dioxine und PCB in bestimmten…
Die Analyse für die Kontrolle der Gehalte an nicht dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln, die in Abschnitt 5 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.