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Die Analyse für die Kontrolle der Gehalte an nicht dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln, die in Abschnitt 5 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 aufgeführt sind, erfolgt gemäß den in Anhang IV der vorliegenden Verordnung beschriebenen Anforderungen an die Analyseverfahren.
Die Vorbereitung und Analyse der Proben für die Kontrolle der Gehalte von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln, die in Abschnitt 5 des…
Die Probenahme für die amtliche Kontrolle der Gehalte an Dioxinen, Furanen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln, die in Abschnitt…
Die in diesem Anhang beschriebenen Anforderungen gelten, wenn Lebensmittel zur amtlichen Kontrolle des Gehalts an nicht dioxinähnlichen PCB sowie für die…
Die Probenahme, Probenaufbereitung und Analysen zur amtlichen Kontrolle des Nitratgehalts der in Abschnitt 1 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006…
In der Verordnung (EU) Nr. 589/2014 der Kommission werden spezifische Bestimmungen bezüglich der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die Kontrolle der…
die Probenaufbereitung und die Analysemethoden die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 beschriebenen Kriterien erfüllen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.