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Zudem werden mehrere kleinere Änderungen der geltenden Bestimmungen vorgeschlagen, um die Kohärenz der verwendeten Terminologie zu verbessern; damit der Text lesbar bleibt, sollte der gesamte Teil B in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 ersetzt werden.
Der Klarheit halber und angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angezeigt, den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 insgesamt zu ersetzen.
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.
Anhang V Teil B der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 sollte daher entsprechend geändert werden. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.