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Die Schätzwerte für die akute Toxizität (ATE) werden hauptsächlich verwendet, um zu entscheiden, wie Gemische, die als akut toxisch eingestufte Stoffe enthalten, in Bezug auf die akute Toxizität für die menschliche Gesundheit einzustufen sind. Die Aufnahme harmonisierter ATE-Werte in die Einträge in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 würde die Harmonisierung der Einstufung von Gemischen erleichtern und eine Unterstützung für Durchsetzungsbehörden darstellen. Die gemäß Artikel 37 harmonisierten ATE-Werte sollten in der vorletzten Spalte der Tabelle 3.1 in Anhang VI Teil 3 der genannten Verordnung eingefügt werden. Gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe e sind diese Werte in den Stellungnahmen und Entscheidungen für eine harmonisierte Einstufung anzugeben. Die Kopfzeile der Spalte in Tabelle 3.1 in Anhang VI Teil 3 sowie der Titel des Abschnitts 1.1.2.3 in Anhang VI Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sollten daher geändert werden.
Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender können der Agentur einen Vorschlag für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und,…
Durch die Verordnung (EU) 2017/776 wurde Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 auch geändert, um in Tabelle 3.1 harmonisierte „Schätzwerte für die akute…
Die Einhaltung der neuen harmonisierten Einstufungen und der Vorschrift für die ATE-Werte in Anhang VI Teil 1 Abschnitt 1.1.2.3. der Verordnung (EG) Nr.…
Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält zwei Listen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Tabelle 3.1 enthält…
Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält zwei Listen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Tabelle 3.1 enthält…
Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält zwei Listen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Tabelle 3.1 enthält…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.