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Durch die Verordnung (EU) 2017/776 wurde Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 auch geändert, um in Tabelle 3.1 harmonisierte „Schätzwerte für die akute Toxizität (ATE)“ als Teil der Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe für die Zwecke der Einstufung von Gemischen anzufügen. Der für Nikotin eingeführte ATE wurde in mg/kg ausgedrückt. Um klarzustellen, wie Nikotin enthaltende Gemische eingestuft werden sollten, sollte der ATE für die orale und die dermale Aufnahme von Nikotin stattdessen in „mg/kg KG“ ausgedrückt werden. Auch die ATE für drei weitere Stoffe, nämlich Colecalciferol, 1,2-Dihydroxybenzol und Pinoxaden, sollten in gleicher Weise ausgedrückt werden. Darüber hinaus sollte in der Kopfzeile der vorletzten Spalte von Tabelle 3.1 eine Fußnote hinzugefügt werden, aus der hervorgeht, wofür die Abkürzung „mg/kg KG“ steht.
gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische:Stoffe oder Gemische gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Schätzwerte für die akute Toxizität (ATE) werden hauptsächlich verwendet, um zu entscheiden, wie Gemische, die als akut toxisch eingestufte Stoffe…
(1) Die Konzentration von Gasen wird in Teilen je Million und Volumen (ppmV) ausgedrückt. Hinweise zu Tabelle 3.1.1: a) Den Schätzwert Akuter Toxizität (ATE)…
Die Einhaltung der neuen harmonisierten Einstufungen und der Vorschrift für die ATE-Werte in Anhang VI Teil 1 Abschnitt 1.1.2.3. der Verordnung (EG) Nr.…
Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil 1 erhält die Überschrift von Nummer 1.1.1.4 folgende Fassung: „ Chemische…
akut toxisch der Kategorien 1 und 2 für jegliche Aufnahmeroute, sofern der ATE (Schätzwert der akuten Toxizität) des Produkts 25 mg/kg Körpergewicht bei oraler…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.