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Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht über die Auswirkungen des Unionssystems gemäß dieser Verordnung erstatten. Bis zum 1. Januar 2023 und danach alle drei Jahre sollte die Kommission die Anwendung und die Wirksamkeit des Unionssystems und seine Auswirkungen vor Ort hinsichtlich der Förderung der verantwortungsvollen Beschaffung von unter die Verordnung fallenden Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie seine Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeteiligten in der Union, einschließlich KMU, überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten. Den Berichten können erforderlichenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge beigefügt werden, die weitere verbindliche Maßnahmen enthalten können.
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat in regelmäßigen Abständen einen ausführlichen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung.…
Bis zum 1. Januar 2023 und danach alle drei Jahre überprüft die Kommission das Funktionieren und die Wirksamkeit dieser Verordnung. Diese Überprüfung erstreckt…
Die Kommission sollte verpflichtet sein, dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2016 und anschließend alle fünf Jahre einen allgemeinen…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über die Auswirkungen des Schemas nach dieser Verordnung Bericht erstatten. Fünf Jahre…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis zum 30. September 2020 und in der Folge alle vier Jahre auf der Grundlage der von den…
Bis zum 12. Oktober 2023 und danach alle fünf Jahre sollte die Kommission eine Bewertung der Funktionsweise und der Wirksamkeit dieser Verordnung durchführen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.