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Da Quecksilber in flüssiger Form ein hochgefährlicher Stoff ist, sollte die dauerhafte Lagerung von Quecksilberabfall wegen der mit dieser Art der Beseitigung verbundenen Risiken ausgeschlossen werden, sofern das Quecksilber nicht zuvor behandelt worden ist. Quecksilberabfall sollte vor seiner dauerhaften Lagerung die einschlägigen Umwandlungs- und, falls zutreffend, Verfestigungsverfahren nach Maßgabe dieser Verordnung durchlaufen. Zu diesem Zweck und um die damit verbundenen Risiken zu verringern, sollten die Mitgliedstaaten die technischen Leitlinien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung berücksichtigen.
Bevor Quecksilberabfälle dauerhaft beseitigt werden, müssen sie umgewandelt und, wenn sie in Übertageanlagen beseitigt werden sollen, umgewandelt und verfestigt…
Die Zwischenlagerung von Quecksilber und in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Quecksilberverbindungen und -gemischen muss auf umweltgerechte Weise…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 kann abweichend von Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 1999/31/EG metallisches Quecksilber, das als Abfall…
Quecksilber ist ein für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sehr gefährlicher Stoff. Er ist in der gesamten Umwelt vorhanden und kann sich in Form von…
Quecksilber ist ein sehr toxischer Stoff, von dem eine weltweite erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Menschen (u. a. durch Methylquecksilber in Fischen und…
Bis Ende 2017 dürften in der Union mehr als 6 000 Tonnen flüssiger Quecksilberabfälle angefallen sein, hauptsächlich als Folge der in dem Durchführungsbeschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.