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Gemäß dem Übereinkommen müssen sich die Vertragsparteien darum bemühen, sachgerechte Strategien für die Ermittlung und Beurteilung von Standorten, die durch Quecksilber oder Quecksilberverbindungen verunreinigt sind, zu erarbeiten. Gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Betreiber von Industrieanlagen Vorkehrungen gegen Bodenverunreinigungen treffen. Außerdem müssen gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates die Mitgliedstaaten Vorkehrungen gegen Bodenverunreinigungen treffen, durch die der Zustand eines Wasserkörpers beeinträchtigt wird. Deshalb sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten Informationen austauschen und so ihre Erfahrungen mit auf nationaler Ebene ergriffenen Initiativen und Maßnahmen weitergeben.
Die Kommission organisiert einen Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten über die auf nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen, um mit Quecksilber oder…
Die Mitgliedstaaten sollten die Betreiber der mineralgewinnenden Industrie verpflichten, für die Überwachung und Kontrolle der Betriebsführung zu sorgen, um…
Gemäß Artikel 8 Absatz 5 des Übereinkommens haben die Vertragsparteien in Bezug auf bestehende Punktquellen, die unter die in Anlage D des Übereinkommens…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die zuständigen Behörden im Falle der Nichtbeachtung dieser Richtlinie die notwendigen Maßnahmen treffen. Um die…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf die Festlegung von Ein- und Ausfuhrformularen, in Bezug auf die…
Es ist zwingend notwendig, dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung keinen gesundheitsschädlichen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt wird. Die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.