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Am 11. Mai 2015 beantragte die Tschechische Republik die Zulassung der Verwendung von Phosphorsäure, Phosphaten, Di-, Tri- und Polyphosphaten (im Folgenden „Phosphate“) als Stabilisatoren in folgenden tschechischen Fleischzubereitungen: Bílá klobása, Vinná klobása, Sváteční klobása und Syrová klobása. Der Antrag wurde anschließend gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.
Die Verwendung von Phosphaten ist notwendig zur Erhaltung des physikalisch-chemischen Zustands und zur Erhöhung des Safthaltevermögens von Fleischzubereitungen…
Am 28. August 2015 wurde ein Antrag gestellt auf Zulassung der Verwendung von Phosphorsäure, Phosphaten, Diphosphaten, Triphosphaten und Polyphosphaten (im…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 08.2 „Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004“ der…
Auf Antrag einiger Mitgliedstaaten erfolgte eine Prüfung der Verwendung von Phosphorsäure — Phosphaten — Di-, Tri- und Polyphosphaten (E 338-452) als…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 08.2 „Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004“ der…
Am 24. Februar 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Kaliumpolyaspartat als Stabilisator in Wein gestellt. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.