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Nach Erwägungsgrund 7 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sollten bei der Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen auch noch andere für diesen Bereich relevante Faktoren wie Traditionen berücksichtigt werden. Daher ist es angebracht, bestimmte traditionelle Produkte in einigen Mitgliedstaaten auf dem Markt zu halten, sofern die Verwendung von Zusatzstoffen in diesen Produkten den in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegten allgemeinen und besonderen Bedingungen entspricht.
In Erwägungsgrund 7 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird ausgeführt, dass bei der Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen auch noch andere für diesen Bereich…
Was die traditionellen Erzeugnisse anbelangt, so dürften die beantragten Verwendungen der Lebensmittelzusatzstoffe die allgemeinen Bedingungen für deren…
Die Kommission hat Anträge auf Aufnahme einiger dieser Verwendungen in die EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe erhalten. Diese Anträge wurden…
Lebensmittelzusatzstoffe sollten nur zugelassen und verwendet werden, wenn sie den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien genügen. Zusatzstoffe müssen in…
Einige Lebensmittelzusatzstoffe sind für bestimmte önologische Verfahren und Behandlungen bestimmt. Dabei sollten die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und die…
Lebensmittelzusatzstoffe und Trägerstoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.