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Bei der Stoffgruppe 4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert (einschließlich Stoffen mit einer linearen und/oder verzweigten Alkylkette mit einer Kohlenstoffzahl von 9, in der Position 4 kovalent an Phenol gebunden, ethoxyliert, darunter UVCB-Stoffe und eindeutig definierte Stoffe, Polymere und homologe Stoffe, die die einzelnen Isomere und/oder Kombinationen davon umfassen) handelt es sich um Stoffe, die durch ihren Abbau endokrin wirkende Eigenschaften aufweisen, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die Umwelt haben. Dadurch sind sie ebenso besorgniserregend wie die anderen Stoffe, die in den Buchstaben a bis e des Artikels 57 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführt sind, und erfüllen somit ebenfalls die Kriterien für die Aufnahme in Anhang XIV der Verordnung gemäß Artikel 57 Buchstabe f der Verordnung.
Stoffe — wie etwa solche mit endokrinen Eigenschaften oder solche mit persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Eigenschaften oder sehr persistenten und…
Die Stoffgruppe 4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert (für eindeutig definierte Stoffe sowie Stoffe mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung,…
In dem Dossier nach Anhang XV werden NPE als verzweigte und lineare Nonylphenolethoxylate definiert, unter die durch CAS- und EG-Nummern festgelegte Stoffe…
Die Tabelle in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird wie folgt geändert: 1. Folgende Einträge werden angefügt: Übergangsbestimmungen Eintrag Nr.…
Was den Stoff „Phenol, dodecyl-, verzweigt“ (EG-Nummer: 310-154-3) betrifft, so arbeitet der Ausschuss für Risikobeurteilung derzeit an einer neuen…
2,4-Dinitrotoluol (2,4-DNT) erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1B) und erfüllt somit auch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.