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Um ein vorzeitiges Veralten von Erzeugnissen, die nach den in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten Zeitpunkten für die letzte Antragstellung nicht mehr hergestellt werden, zu vermeiden, müssen einige in diesem Anhang genannten Stoffe (als solche oder in Gemischen) für die Herstellung von Ersatzteilen für die Reparatur dieser Erzeugnisse verfügbar sein, wenn diese Erzeugnisse ohne diese Ersatzteile nicht ordnungsgemäß funktionieren und wenn bestimmte Stoffe nach Anhang XIV (als solche oder in Gemischen) für die Reparatur solcher Erzeugnisse erforderlich sind. Zu diesem Zweck sollten Zulassungsanträge für die Verwendung eines Stoffes gemäß Anhang XIV für die Herstellung solcher Ersatzteile für die Reparatur solcher Erzeugnisse vereinfacht werden. Die Übergangsbestimmungen für Stoffe im Zusammenhang mit solchen Verwendungen sollten verlängert werden, um die Annahme von Durchführungsmaßnahmen für vereinfachte Zulassungsanträge zu ermöglichen.
gegebenenfalls Überprüfungszeiträume für bestimmte Verwendungen;
Bringt die Herstellung, die Verwendung oder das Inverkehrbringen von Stoffen ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt mit sich,…
angemessene Anforderungen, um die Bewertung der Frage sicherzustellen, ob die Emissionen von Stoffen, die die Kriterien des Artikels 57 erfüllen, oder der…
Für jeden in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Stoff, den der Antragsteller weiterhin verwenden oder in Verkehr bringen will, sollte…
Für jeden in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Stoff, den der Antragsteller weiterhin verwenden oder in Verkehr bringen will, sollte…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden Registrierungspflichten für Gemeinschaftshersteller und Importeure von Stoffen als solchen, in Zubereitungen und in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.