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Nachdem sich bei Vorfeldinspektionen außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten herausgestellt hat, dass Flugbesatzungsmitglieder Luftfahrzeuge betreiben, die in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sind als in dem Mitgliedstaat, in dem ihre Pilotenlizenzen erteilt wurden, hat die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) Anhang 1 des Abkommens von Chicago dahingehend geändert, die automatische Validierung von Lizenzen durch Vereinbarungen mit den regionalen Organisationen für die Sicherheitsaufsicht zu erleichtern.
Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat in ihrem State Letter AN 41.2.24-13/20 die Änderung 11-B des Anhangs 14 Band 1 des Abkommens von…
Diese Änderung sollte in die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 übernommen werden, damit in der Union erteilte Flugbesatzungslizenzen in Drittländern automatisch…
In FCL.045 wird folgender Buchstabe e angefügt: „e) Ein Pilot, der beabsichtigt, das Gebiet der Union mit einem Luftfahrzeug zu verlassen, das in einem anderen…
„automatisch validiert“ (automatically validated) bedeutet, dass ein ICAO-Vertragsstaat, der in der ICAO-Anlage aufgeführt ist, eine von einem in Anhang 1 des…
Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wird wie folgt geändert: 1) Abschnitt A. „Gültigerklärung von Lizenzen“ wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält…
Jeder Mitgliedstaat behält die Zuständigkeit, über den Einsatz von begleitenden Sicherheitsbeamten an Bord von bei ihm eingetragenen Luftfahrzeugen und auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.