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Die Mitgliedstaaten, in denen die Zeiträume für die Vorbereitungen für das Referenzjahr 2020 mit den für die zehnjährliche Volkszählung vorgesehenen Zeiträumen zusammenfallen, dürfen die Landwirtschaftszählung um ein Jahr vorziehen, damit der mit der gleichzeitigen Durchführung von zwei umfangreichen Datenerhebungen verbundene große Aufwand vermieden wird.
Sofern ein Mitgliedstaat in Bezug auf die Ziele für die Verringerung von Lebensmittelabfällen in der Lage ist, für ein Jahr vor 2021 Daten vorzulegen, die…
Damit ihre Erfordernisse besser berücksichtigt werden, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, für die Messung der grundlegenden Eintragungen in der…
Es ist angezeigt, Italien ausnahmsweise für das Rechnungsjahr 2008 eine längere Frist für die Übermittlung der Daten einzuräumen, damit dieser Mitgliedstaat die…
Für Variablen zum Viehbestand, zur Unterbringung der Tiere und zur Düngewirtschaft legt jeder Mitgliedstaat einen gemeinsamen Referenztag innerhalb des…
Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sollte die Kommission ein Bezugsjahr festlegen. Der jeweils von den Mitgliedstaaten…
Der Aufwand und die Kosten für Antworten können noch weiter gesenkt werden, indem Daten, die sich auf das Jahr unmittelbar vor oder nach dem Referenzjahr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.